Österreich: Reise- und Sicherheitshinweise (COVID-19-bedingte Reisewarnung)

Für mehr Informationen zu Reisewarnungen und Sicherheitshinweise vom Auswärtigen Amt

2-G-Regel zur Reisedurchführung 2021/2022

In immer mehr Ländern werden aufgrund der Zunahme der Corona-Zahlen nun die Gesundheitsvorschriften wieder verschärft. Dies gilt nicht nur für die Einreise in diese Länder, sondern auch für Zugangsbeschränkungen zu Sehenswürdigkeiten, Restaurants, Geschäften und sogar unseren Reisebussen.

Damit unsere Gäste ihren Urlaub reibungslos verbringen, setzt Semesterkur zudem auf die sogenannte 2-G-Regel. Ab dem 1. September 2021 können nur noch geimpfte und genesene Personen mit entsprechender Bescheinigung an unseren Reisen die länger als 1 Tag gehen teilnehmen. Bei Veranstaltungen und Eintages-Reisen gelten die 3-G-Regeln und muss ebenfalls nachgewiesen werden.

Die  Reisenden sind dazu  verpflichtet bis spätestens 14 Tagen vor Reisebeginn eine der angegebenen Voraussetzungen zu erfüllen und uns per Mail (nachweis@semesterkur.de) einen gültigen Nachweis zukommen zu lassen, um an der Reise teilzunehmen. Dieser Nachweis muss während der gesamten Reise mitgeführt werden.

3-G-Regel zur Reisedurchführung und Veranstaltungen 2021/2022

Bei Veranstaltungen und Reisen die 1 Tag dauern, gelten die 3-G-Regeln und müssen ebenfalls nachgewiesen werden.

Die  Reisenden sind dazu  verpflichtet bis spätestens 7 Tagen vor Reise- oder Veranstaltungsbeginn eine der angegebenen Voraussetzungen zu erfüllen und uns per Mail (nachweis@semesterkur.de) einen gültigen Nachweis zukommen zu lassen, um an der Reise teilzunehmen. Dieser Nachweis muss während des Tages ebenfalls mitgeführt werden.